Bundesrat verankert Vision Zero in der StVO
Der Tagesspiegel berichtete über die Verankerung der Vision Zero in der StVO
In Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es nun: „Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“