EU plant Führerscheinreform: Senioren ab 70 sollen alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit nachweisen
Die Europäische Union hat ambitionierte Ziele zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: Bis 2050 sollen keine Verkehrstoten mehr zu beklagen sein, und bis 2030 soll die Anzahl der Verkehrstoten halbiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine umfassende Führerscheinreform geplant, die verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umfasst. Eine der geplanten Regelungen betrifft ältere Autofahrer, die ab 70 Jahren alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen.
In Deutschland wird die Fahrtauglichkeit von Senioren derzeit nicht regelmäßig überprüft. Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten die meisten Autofahrer:innen eine lebenslange Fahrerlaubnis. Allerdings gibt es Situationen, in denen die zuständigen Behörden die Fahrtauglichkeit einer Person in Frage stellen und eine Überprüfung durch einen Gutachter anordnen können. In solchen Fällen kann der Führerschein entzogen werden, wenn die Fahrtauglichkeit nicht mehr gegeben ist.
Senioren können auch freiwillig entscheiden, ihren Führerschein abzugeben oder selbst eine Überprüfung durch eine:n Gutachter:in zu organisieren. Dieser Schritt fällt vielen jedoch schwer, da das Autofahren oft als Symbol für Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit gilt.
In einigen EU-Ländern ist eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit für Autofahrer:innen ab 70 Jahren bereits vorgeschrieben. Die geplante EU-Reform zielt darauf ab, diese Regelung auf alle Mitgliedsstaaten auszuweiten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren. Weitere Information finden Sie hier: https://www.merkur.de/wirtschaft/rentner-eu-reform-bruessel-senioren-fuehrerschein-erneuerung-senioren-news-gueltigkeit-auto-aktuell-92122189.html