E-Scooter - neue Abstellregelungen
E-Scooter werden bereits jetzt exakt geortet - doch trotzdem gibt es weiterhin unsachgemäß abgestellte Exemplare. Dies soll anders werden.
Die Verkehrsverwaltung in Berlin will wie angekündigt die Regeln für die Anbieter von E-Scootern zum 1. September verschärfen.
Danach sollen die Verleiher ausdrücklich darauf verpflichtet werden, dass Nutzer die Fahrzeuge so abstellen, dass kein Dritter gefährdet, belästigt oder behindert wird. Beim Abstellen der E-Tretroller auf Gehwegen müsse eine "Restgehwegbreite von mindestens 2,30 Meter" frei bleiben.
Explizit verboten wird das Abstellen der Leihfahrzeuge:
- Vor Zugängen zur S- und U-Bahn
- Vor Haltestellen von Bus und Straßenbahn
- In Kreuzungsbereichen
- Auf Radwegen,
- In Friedhöfen, Grünanlagen und
- In Fußgängerzonen
Das Abstellen von E-Scootern vor Haus- oder Bahnhofstüren sei ohnehin schon pauschal verboten.
In der Muster-Sondernutzungsgenehmigung des Senats ist die Rede davon, dass künftig dokumentiert werden muss, dass die E-Scooter ordnungsgemäß und nicht "wild" geparkt werden. Das könne durch Fotos der Nutzer oder "andere geeignete technische Vorkehrungen" geschehen. Die Buchungssysteme der Verleiher müssten – falls erforderlich – bis spätestens 1. März 2023 ertüchtigt werden.
Zudem soll es Fristen für die Verleiher geben. Werden Scooter oder Räder nicht ordnungsgemäß geparkt, müssen die Anbieter tagsüber binnen vier Stunden dafür sorgen, dass diese Fahrzeuge umgeparkt werden. Für in der Nacht falsch abgestellte Roller und Räder läuft die Frist bis 10 Uhr des Folgetages.
Weil Bußgelder bei Verstößen fehlten, sei auch künftig mit massiven Verstößen zu rechnen. Fuss e. V. fordere daher: Eine Sondernutzungserlaubnis für Verleiher dürfe es nur in dem Umfang geben, in dem diese ausgewiesene Abstellflächen vorweisen können.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/07/e-scooter-berlin-verschaerfte-regeln-kritik-september.html>