Technik & Verkehrsrecht
Durch die Verbesserungen im Bereich der aktiven und passiven Sicherheit von Fahrzeugen konnten Unfälle vermieden bzw. deren Schwere verringert werden.
Dass die Fahrzeuge eine zentrale Säule der Verkehrssicherheit sind, wird durch den optimierten Insassenschutz, wie durch Knautschzonen, Airbags, verbesserte Rückhaltesysteme und Systeme zur Erhöhung der Fahrstabilität (z.B. ESP, elektronisches Stabilitätsprogramm) offensichtlich.
Auf der Ebene der Verkehrsinfrastruktur lassen sich durch die Kombination von Telekommunikation und Informatik, die sog. Verkehrstelematik weitere Sicherheitsgewinne verwirklichen. Jedoch ist die Sicherheit durch Telematik nicht identisch mit der Steuerung des Kfz-Verkehrs, sondern sie hat auch die Belange des Fuß- und öffentlichen Verkehrs zu beachten und Zielkonflikte durch geeignete Steuerungsverfahren auszugleichen. Dabei muss das Sicherheitsbedürfnis aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt werden.
Im Straßenverkehr ist das Verkehrsrecht von großer Bedeutung. Es wird durch das Land Berlin auf Bundesratsebene vertreten. Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubsnisverordnung (FeV). Darüber hinaus gibt es das Berliner Straßengesetz (BerlStrG).
Das Themenfeld „Technik und Verkehrsrecht“ umfasst die folgenden Aufgaben:
Technik
- Fahrzeugtechnik
- Verkehrstelematik
Verkehrsrecht
- Anhebung des derzeit geltenden Sanktionsrahmens im Ahndungsverfahren für besonders unfallträchtige verkehrliche Ordnungswidrigkeiten
- Einführung einer Null-Promille-Grenze für Fahranfänger